SV-Gürtel mit Urkunde
für alle Teilnehmer/-innen eines Selbstverteidigungskurses (SV Kurs) oder eines "Nicht-mit-mir!" Gewaltpräventionskurses des DJJV.
Erhältlich ausschließlich als weiß/gelb/weißer Gürtel - Länge: 260 cm
Informationen zu Gradierungen in Ju-Jutsu Gewaltpräventionsprogrammen:
1. Teilnehmer/-innen von Ju-Jutsu Gewaltpräventionsprogrammen (Kurse) können vom Kursleiter/-in zum SV-Gurt (weiß-gelb-weißer Gurt mit Aufnäher "Ju-Jutsu") graduiert werden.
2. Die Graduierung ist dem 6.2. Kyu Ju-Jutsu (weiß-gelber Gurt) vollständig gleichgestellt.
3. Voraussetzungen:
3.1. Der Kurs vermittelt mindestens folgende selbstverteidigungsbezogene Inhalte:
Rechtliche Grundlagen der Notwehr und Nothilfe,
Bedeutung und Umsetzung von Distanzen,
Abwehr von Schlägen,
Befreiungen aus Handgelenkfassen und gegen Griff zum Hals/Revers,
Fallen,
Anwendungsform.
3.2. Der Kurs umfasst mindestens 12 Lerneinheiten (LE).
3.3. Kursleiter/-in überprüft die Kenntnis der Inhalte.
4. Prüfungsberechtigt sind:
Ju-Jutsuka mit einer gültigen Prüferlizenz des DJJV,
Lehrer/-in/Ausbilder/-in/Pädagogen mit Zusatzqualifikation Ju-Jutsu
(mindestens ein Semester oder ÜL-Gewaltprävention).
Kursleiter/-in Selbstverteidigung (Nicht-mit-mir! oder FrauenselbstSicherheit) des DJJV mit mindestens 3. Kyu Ju-Jutsu,
ÜL-Gewaltprävention mit mindestens 4. Kyu Ju-Jutsu.
5. Die Kursleiter/-innen beziehen die Prüfungsmaterialien über ihren jeweiligen Landesverband.
6. Die Ergebnisse der Prüfungen fließen in die Gesamtmeldung der Landesverbände an den DJJV ein. Die Kursleiter/-in übersenden unmittelbar nach Ende des Kurses eine Meldung über die durchgeführten Prüfungen an den jeweiligen Landesverband.